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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die ordentliche Kündigung

Kündigungserklärung / Formalien

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

Verhaltensbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung (§1 KSchG)

Voraussetzungen:

Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage (§§4,7 KSchG)

Druckkündigung als Sonderform der betriebsbedingten Kündigung

Kündigungsfrist (§622 BGB)

Außerordentliche Kündigung (§626 BGB)

 

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Eine Ladenangestellte einer Bäckerei isst nach Ladenschluß Kuchen, der am Folgetag nicht verkauft werden würde. Ist eine fristlose Kündigung möglich?

  • Es liegt eine Unterschlagung vor
  • AGL: §626
  • Prüfung:
    • Prüfungsfrist wird als eingehalten angenommen
    • Wichtiger Grund liegt vor, da nicht der Umfang, sondern das Prinzip zählt
    • Interessenabwägung: Vertrauensbruch wiegt zu stark

Fazit: Die Kündigung ist rechtens.

Sonderfall: Verdachtskündigung

Verbundkündigung

Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen (§102 BetrVG)

Sonderkündigungsschutz bestimmter Personengruppen

Aufhebungsvertrag

Ende des Arbeitsverhältnisses durch Auflösung im Prozeß (§§9,10 KSchG)

Arbeitszeugnis (§630 BGB)

Änderungskündigung (§2 KSchG)