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Vertretungsbefugnis
Geschäftsfähigkeit
0-6 Jahre
geschäftsunfähig
=sämtliche Willenserklärungen (WE) sind nichtig
7-18 Jahre
beschränkt
geschäftsfähig = WE sind schwebend unwirksam, d.h. sie bedürfen
der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ausnahmen: WE sofort wirksam,
wenn
lediglich ein rechtlicher Vorteil
entsteht (Schenkung)
Taschengeldausgaben (§110
BGB)
Rechtsfolgegeschäfte nach
Zustimmung der Eltern zu einem Arbeitsvertrag (gilt nicht für Ausbildungsverträge),
z.B. Kontoeröffnung (
§113 BGB)
Rechtsfolgegeschäfte aus
selbstständigen Erwerbsbetrieb (dem Eltern und Vormundschaftsgericht
zuvor zugestimmt haben)
ab 18 Jahre
voll geschäftsfähig
= WE sind sofort wirksam
Kontoeröffnung aufgrund des Taschengeld-Paragraphen
bzw. für Ausbildungs-vergütung sind trotz der Vorschriften im BGB
nur mit der Unterschrift der Eltern wirksam. Kontoeröffnungen ohne Zustimmung
der Eltern bleiben bis zu deren Zustimmung schwebend unwirksam.
Anlagen auf Konten Minderjähriger
Konten dürfen nur auf Guthabenbasis
geführt werden (d.h. keine EC- bzw. Kreditkarte)
Geld auf Konten muss den Kindern
gehören (keine Parkkonten für die Eltern um Freibeträge auszunutzenèSteuerhinterziehung und Geldwäsche
wegen falschem wirtschaftlich Berechtigtem)
Mdj. Können Anspruch auf Gelder
auf Ihrem Konto anmelden, selbst wenn das Geld nur von den Eltern „geparkt“
wurde
Verstärkte Bankenhaftung bei
Verfügungszulassung der Eltern über das Konto Mdj.
Anlagen der Eltern für Mdj.
Sind im Risiko zu begrenzen (z.B. nur bis zu einer best. Risikoklasse bei
Wertpapieren)
Vormundschaft
Komplettvertretung bei Mdj.
Vermögen des Mündels ist
sicher und verzinslich anzulegen
Tritt bei Tod beider Eltern, der
allein erziehenden Mutter bei Unehelichkeit oder bei Entzug des Sorgerechts
beider Elternteile ein
Betreuung
Vertretung Volljähriger in
bestimmten Angelegenheiten
Der Betreute ist grundsätzlich
voll geschäftsfähig èkeine
Entmündigung
Vormundschaftsgericht kann Geschäftsfähigkeit
beschränken
Geschäftsunfähig nur bei
krankhafter geistiger Störung, die Willenbestimmung beeinträchtigt
Pflegschaft
Ergänzungspflegschaft
Pfleger
ersetzt Eltern/ Vormund sofern diese verhindert sind
Pflegschaft zur Fürsorge
Die Bestellung von Vormund/ Betreuer/ Pfleger
erfolgt durch Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts.
Prokura (§§48-53 HGB)
Ein Prokurist ist eine Person, die zu sämtlichen
Geschäften im Namen einer Firma berechtigt ist. Die Prokura wird durch
einen Vollkaufmann der Firma erteilt und wird im Handelsregister vermerkt. Die
Prokura unterscheidet 3 Arten:
Gesamtprokura (Vertretung nur mit
anderen Prokuristen der Firma)
Filialprokura (Vertretung innerhalb
von best. Filialen des Unternehmens)
Unechte/ gemischte Gesamtvertretung
(Vertretung mit Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied)
Prokura umfasst keine Geschäfte, die
die Grundlagen des Betriebes betreffen, wie Rechtsform ändern und das Veräußern/
Beleihen von Gebäuden.
Einschränkungen der Prokura werden im Handelsregister festgehalten. Weitere
Einschränkungen (intern) sind gegenüber Dritten unwirksam. Das Innenverhältnis
muss demnach nicht mit dem Außenverhältnis identisch sein.
Ein Beispiel für die Prokura ist die junge Unternehmerin und Gründerin Sarna Röser, die als Teil der Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co. KG diese Position bekleidet.
Der Gegenstand des Unternehmens liegt in der Unterstützung anderer Unternehmen bei der Entwicklung von Personalstrategien,
Konzepten zur unternehmerischen Verantwortung, Senior Experts sowie bei der Digitalisierung.
Handlungsvollmacht (§54 HGB)
ohne Vollmacht
alle
gewöhnlichen
Geschäfte der
Firma, mit Ausnahme von Kreditaufnahme, Grundstücksveräußerung
/-belastung und Prozessführung
mit Vollmacht
alle gewöhnlichen
Geschäfte der Firma inkl. o.g. Ausnahmen
Weitere Beschränkungen gelten
gegenüber Dritten nur wenn der Dritte Kenntnis darüber hat oder
haben müsste
Eine Handlungsvollmacht kann Formfrei erteilt
werden.